Registrierung Modellflug


Die Registrierungspflicht

Mit 31.12.2020 tritt die Durchführungsverordnung EU-VO2019/947 für unbemannte Luftfahrzeuge (UA) in Kraft. Damit werden auch die nationalen gesetzlichen Regelungen zu dieser Verordnung für den Modellflug verbindlich.

Zuständig für die Registrierung und den Kompetenznachweis ist die Austro Control GmbH. Fragen sind deshalb ausschließlich an dronespace@austrocontrol.at zu richten. Telefonisch unter +43 (0)51703 7111.

Nur aktive Piloten müssen sich registrieren und benötigen einen Kompetenznachweis; d.h. unterstützende Mitglieder oder Mitglieder, die den Flugsport nicht mehr ausüben, sind von der Registrierungspflicht und vom Kompetenznachweis ausgenommen.

Die Registrierungspflicht

  • Die Registrierungspflicht tritt am 31.12.2020 in Kraft.
  • Jeder   Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeuges –also auch ein Modellflugpilot –der in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat, muss sich selbst bei der Austro ControlGmbH.(ACG) registrieren.
  • Das wird ab 31.12.2020 über die Internetseite www.dronespace.at möglich sein und 31,20EUR kosten.
  • Im Zuge der Registrierung (Name, Adresse, usw.) muss auch eine Polizzennummer für eine Haftpflichtversicherung eingegeben werden.
    Für Aero Club -Mitglieder ist das die Versicherungspolizze der Helvetia Versicherungs AG –Polizzennummer: 400112 3142. Diese ist allerdings nur dann gültig, wenn der Mitgliedsbeitrag des ÖAeC ordnungsgemäß bezahlt wurde.
  • Die Registrierungsnummer wird nach erfolgter Registrierung von der Austro Control per E-mail direkt zugestellt und ist nicht ident mit der Mitgliedsnummer des ÖAeC.
  • Das Mindestalter für die Registrierung beträgt 18 Jahre; für jüngere Piloten muss der Erziehungsberechtigte (oder eine andere Vertrauensperson) als Betreiber registriert werden.
  • Die Registrierung ist innerhalb der europäischen Union für die Dauer von 3 Jahren gültig.
  • Die Registrierungsbestätigung und der Versicherungsnachweis sind beim Flugbetrieb mitzuführen.
  • Für die Korrektheit der personenspezifischenDaten ist der Betreiber verantwortlich.
     

Kennzeichnungspflicht

Alle UA (-Flugmodelle) eines Betreibers müssen mit der Registrierungsnummer gekennzeichnet werden. Die genaue Ausführung der Beschriftung bleibt dem Betreiber überlassen! (z.B. 5mm Schrifthöhe, auch mit Filzstift, kein feuerfestes Schild,....)


Kompetenznachweis (Kenntnisnachweis)

Der ÖAeC konnte in Gesprächen mit dem Ministerium und der Austro Control für den Kompetenznachweis der Piloten, die ihr Flugmodell auf einem gemeldeten Modellflugplatz betreiben in letzter Sekunde (28.12.) eine Übergangsregelung erreichen: Gemäß dem Artikel 21, Absatz 3 der EU-VO ist der Betrieb von UAV-Modellen im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen entsprechend dem nationalen Recht ohne eine Genehmigung nach Artikel 16, Abs. 3 der EU-VO bis längstens 31. Dezember 2022 zulässig, d.h. dass die Mitglieder eines Vereins bzw. einer Vereinigung keinen Kompetenznachweis für den Betrieb von UAV-Modellen auf einem bestehenden Modellflugplatz bis 31.12.2022 benötigen.

Findet der Flugbetrieb aber abseits eines Modellflugplatzes (es kommt die Liste der gemeldeten Modellflugplätze auf der Webseite der ACG zur Anwendung) statt, muss der Pilot Inhaber eines Kompetenznachweises sein.

Wir empfehlen daher, den Kompetenznachweis (unabhängig von der Ausnahmeregelung für den Modellflugplatz) zeitnah abzulegen. Für den Flugbetrieb im Rahmen einer Artikel 16 -Genehmigung eines Modellflugplatzes wird zukünftig ein Kompetenznachweis der Piloten ohne Ausnahme erforderlich sein.

Die genaue Vorgangsweise für diese Übergangsfrist wird zeitnah auf http://www.dronespace.at veröffentlicht. Zusätzlich wird es dazu noch eine Zusammenstellung auf www.prop.at geben. Dieser Artikel 21 kommt nun mehr in Österreich zur Anwendung. Die dafür notwendigen nationalen Bestimmungensind sichergestellt worden.Während der Übergangszeit können jugendliche Vereinsmitglieder am Vereinsflugplatz ihren Flugbetrieb wie bisher fortführen – also ohne Kompetenznachweis und ohne mindestens 16-jährige Aufsichtsperson mit Kompetenznachweis.

Für den Betrieb von UA (Flugmodellen) außerhalb von gemeldeten Modellflugplätzen ist für den Piloten ein Kompetenznachweis ab 31.12.2020 vorgeschrieben. Ab einem Alter von 16 Jahren ist das Ablegen des Kompetenznachweises möglich, der aus 40 Fragen besteht,d ie sich auf 9 Themen verteilen. Das dabei ausgestellte Zertifikat ist beim Flugbetrieb mitzuführen. Der Kompetenznachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und ist kostenlos.

Jugendliche/Kinder unter 16 Jahren können keinen Kompetenznachweis ablegen. Sie dürfen den Flugbetrieb nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person mit abgelegtem Kompetenznachweis ausüben.

Flugbetrieb auf unseren Modellflugplätzen ab 1.1.2021 bis 31.12.2022 (vereinbarte Übergangsregelung)

Seit 1957 gilt in Österreich die maximal erlaubte Flughöhe für Flugmodelle von 150m über Grund. Mit in Krafttreten der EU-Grundverordnung 2019 / 947 am 31.12.2020 und der Novelle der LVR (vermutlich einige Tage später) wird die maximale Flughöhe auf 120m abgesenkt. Ausgenommen davon sind jene 58 Vereine, die einen rechtsgültigen Bescheid zur Flughöhenüberschreitung besitzen. Auch der MBC Erlauftal hat so einen Bescheid!

Im Klartext: In den 2 Jahren der Übergangsfrist ändert sich am Flugbetrieb auf unseren Modellflugplätzen bis auf die erlaubte Flughöhevon nun mehr 120m nichts. Gemeinsam mit dem BMK und der ACG arbeitet der ÖAeCderzeit daran, die 150 m Flughöhe für die bestehenden Modellflugplätze im Rahmen von Artikel 16 Genehmigungen wieder zu erlangen. Flughöhenüberschreitungen über 150 m können auch weiterhin –wie bisher –beantragt werden (ebenfalls im Rahmen von Artikel 16 Bescheiden). Das Prozedere dazu ist in Ausarbeitung und wird zeitnah bekannt gegeben.

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