Flugplatzordnung

Unsere Flugplatzordnung

Um einen reibungslosen, sicheren und umweltfreundlichen Modellflug auch in Zukunft auf unserem Platz zu gewährleisten, sind folgende Punkte genauestens zu berücksichtigen.


1. und 2. Flugzeiten für Modelle mit Verbrennerantrieben, Elektroantrieben und alternativen Antrieben.

Definition der Flugzeiten laut naturschutzbehördlichem Bescheid, BH Scheibbs vom 14.2. 2018.   http://www.mbc-erlauftal.at/index.php/ueber-uns/flugzeiten


3. Höhenbeschränkung
Die generell maximal erlaubte Flughöhe ist 150 m über Grund. (gemäß LVR 2014, §18) (3). Die aufgrund des Bescheids LSA713-89/02-18 von der Luftfahrtbehörde maximal erlaubte Flughöhe, auf dem Flugplatz des MBC Erlauftal, beträgt 500m über Grund. Für Flüge im Luftraum über 150m bis 300m ist ein Beobachter abzustellen. Diese Funktion kann ein zweiter anwesender Pilot übernehmen. Der Beobachter darf in diesem Moment kein Modell steuern. Der Beobachter hat den Flugbetrieb zu überwachen. Den Luftraum auf Annäherungen von Luftfahrzeugen zu beobachten und muss erforderlichenfalls ordnend eingreifen. (Zur Landung auffordern) Die Piloten der Flugmodelle haben mit ihren Flugmodellen anderen Luftfahrzeugen stets auszuweichen, wobei die Flugmodelle gegenüber allen anderen Luftfahrzeugen Nachrang haben. Bei Annäherung von Luftfahrzeugen sind die Flugmodelle unverzüglich auf einen Flughöhe von unter 150m über Grund zu bringen.


3. 1 Sichtbarkeit der Modelle
Eine eindeutige Identifikation als Flugmodell ist zu gewährleisten. Daher muss bei hell, einfarbig lackierten Flugmodellen (z.B. gänzlich weiß oder grau lackiert) das äußere Sechstel der einzelnen Tragflächen (z.B. rote Farbe) gekennzeichnet werden. Lärmschutzbestimmungen sind für alle Antriebsarten gültig (auch Elektroantriebe)


3.2 Auflagen für Flüge bis 300m
Flugzeiten
Montag – Freitag 08:00 – 20:00 & Samstag 08:00 – 18:00
Sonn & Feiertag: 08:00 – 12:00 & 14:00 – 18:00
Jedoch nicht nach Ende der Bürgerlichen Dämmerung (siehe Tabelle) Beobachter / Nachrang


3.3 Zusätzliche Auflagen für Flüge bis 500m über Grund. Eine Mindestspannweite für Motormodelle von 220cm, Segelflugmodelle mit 280cm. Anbringung eines funktionierenden Anti-Kollisionslichtes (ACL) mit deutlich hell weiß blinkendem Licht an der Rumpfoberseite oder am Leitwerk.


4. Betriebsaufzeichnungen / Logbuch
Jeder Flug ist im Logbuch des Modellflugplatzes einzutragen. Auch besondere Vorkommnisse sind anzuführen. (Beispiel: Rettungshubschrauber oder Sportflugzeug im Flugraum gesichtet, Außenlandung, Absturz,…) Die Betriebsaufzeichnungen sind 2 Jahre Einzulagern und bei Bedarf den Behörden auszuhändigen. (Logbuch in der Hütte)

5. Haftungsausschluss / Betriebsverantwortung / Haftung
Der MBC Erlauftal lehnt jeglichen Haftungsanspruch ab. Die Verantwortung für den Betrieb eines Flugmodells obliegt dem Piloten. Die Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken. Jedes Mitglied verpflichtet sich, mit der Einzahlung der Beitrittsgebühr und des Jahresbeitrags den Haftungsausschuss anzuerkennen und die Flugplatzordnung zu befolgen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Modellanforderungen
Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die in einem einwandfreien technischen und sicheren Zustand sind. Eine Vorflugkontrolle ist vor jedem Start durchzuführen. Modelle über 25kg sind nur nach erfolgter Zulassung erlaubt. Laute Elektromodelle (Pylon,…) sind betreffend Flugzeiten als Verbrennermodelle zu bewerten. Modelle mit Verbrennerantrieben sind mit wirksamen Schalldämpferanlagen auszurüsten. (z.B. Mehrkammerdämpfer)


Nicht zugelassen sind:
Modelle mit Pulsoantrieb (Staustrahltriebwerk)
Modelle mit Turbinentriebwerk und gleichzeitigem Hosenrohr (Verteiler von 1 Turbine in 2 oder mehr Auslässe)

7. Verhaltensregeln für den sicheren Betrieb
Die Benützung des Modellflugplatzes ist nur Mitgliedern des MBC Erlauftal mit gültigem Versicherungsnachweis gestattet. Die Flüge sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen ausgeschlossen werden kann. Starts, Tiefe Überflüge, technische Störungen, Außenlandungen, Abstürze und geplante Landungen sind ehestmöglich anzusagen. Bei Abstürzen bzw. Außenlandungen ist der Flurschaden so gering als möglich zu halten. Der Eigentümer und der Vorstand ist umgehend zu informieren. Zu etwaigen Beweisführung ist eine Fotostrecke zu erstellen und die Ursache (techn. Defekt, Steuerfehler, Motorausfall…) zu dokumentieren.

8. Gastflieger
Gastflieger dürfen im Beisein eines Vollmitgliedes am Flugbetrieb teilnehmen. Dabei ist der Gastgeber für die Einhaltung sämtlicher Richtlinien verantwortlich.(Versicherung, Flugzeiten, Flugbereich, …)


9. Flugbereich:
Zur Wahrung der Sicherheit ist das Überfliegen des Luftraumes über dem Vorbereitungsraum, dem Parkplatz, dem Ortsteil Unterstampfing, sowie der Landesstraße LH89 strengstens untersagt. Das niedrige Überfliegen der Zufahrtsstraße in Richtung Unterstampfing ist nach Möglichkeit zu unterlassen.
Siehe Flugbereichskarte!


Flüge außerhalb des Sichtbereichs sind gemäß Luftfahrtgesetz § 24 c nicht zulässig. Die generell maximal erlaubte Flughöhe ist 150 m über Grund. (gemäß LVR 2014, §18) (3). Die aufgrund des Bescheids LSA713-89/02-18 von der Luftfahrtbehörde maximal erlaubte Flughöhe über Grund beträgt auf dem Platz des MBC Erlauftal 500m. Die im Bescheid angeführten Auflagen und die Auflagen der Modellflugplatz-Betriebsordnung (MFBO) für den Betrieb von Flugmodellen in Höhen höher als 150 m über Grund des ÖAeC, Sektion Modellflug sind verpflichtend einzuhalten.


10. Lärmbeschränkung
Modelle welche mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sind, sind einer Lautstärkemessung zu unterziehen. Flugmodelle mit Elektroantrieb, die in Höhen > 150m betrieben werden und eine Betriebsmasse von 5kg überschreiten, unterliegen denselben Anforderungen wie Kolbenmotoren. Das Modell darf die Lärmgrenze von Kolbenmotoren 82 dB(A) in 25 m Turbinen 90 dB(a) in 25 m nicht überschreiten. Ein entsprechendes Messgerät befindet sich im Vereinseigentum. Durchführung lt. LBTH 67 Anlage N


11. Mindestausrüstung
Der MBC Erlauftal empfiehlt allen Modellbauern einen Feuerlöscher oder eine Löschdecke mitzuführen. Für Piloten von Turbinenbetrieben Modellen ist ein, vor dem Anlassen des Triebwerks bereitgestellter CO Löscher vorgeschrieben.


12. Frequenznutzung
Jeder Pilot muss sich vor Inbetriebnahme des Senders vergewissern, dass seine xx MHz-Frequenz frei ist. (Entfällt bei 2,4 GHz – Anlagen). Bei Verwendung von Fernsteueranlagen im 27 MHZ, 35 MHz bzw. 40 MHz Band ist der Pilot für die Absprache und die Vermeidung von Doppelbelegungen verantwortlich. Eine Frequenztafel wird nicht mehr zur Verfügung gestellt. Bei Verwendung von 2,4 GHz Anlagen ist aktuell keine Bandsättigung bekannt. Sollte es trotzdem zu Störungen durch einen falsch eingeschalteten oder defektem Sender kommen, ist der Verein Schad- und Klaglos zu halten.


13. Flugzeit pro Pilot
Sollte bei Stau max. 10 - 15 min betragen. Bei gleicher Frequenz sollen auch Einstellungen am Modell max. 10min betragen und den Betrieb nicht stören.

14. Parken
Das Parken der Autos ist nur am vorgesehenen Parkplatz gestattet. Wir haben für die PKW einen Platz angedacht der weder die Sicht noch die anderen Piloten stört wenn man zu oder abfahren möchte. Es gibt neben den Parkplätzen noch einen Sicherheitsbereich. Hier kann geladen und gewartet werden. Mit Tischen ist auch das warten und vorbereiten des Modells möglich. Außerhalb der hier ausgewiesenen Zone ist das Parken nicht erlaubt und außerdem störend. Wir bitten auch darauf Rücksicht zu nehmen.


15. Strafen
Bei Nichteinhaltung der Vereinsregeln ist der Vorstand berechtigt Strafen auszusprechen. Die Strafhöhe erstreckt sich von € 20,- für die Clubkasse gegen Beleg bis zu mehrmonatigen Flugverboten. Der Vorstand ist berechtigt Mitglieder bei besonders Schweren oder wiederholtem Vergehen vom Verein auszuschließen. Für Strafen bedarf es einer 2/3 Mehrheit im Vorstand.


16. Versicherung
Ein Flugmodell darf nur in Betrieb genommen werden, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz mit der im LFG 1957 § 151 genannter Mindestdeckungssumme nachgewiesen werden kann.  Jedes Mitglied muss eine Modellflug-haftpflichtversicherung bei einem geeigneten Institut, vorzugsweise beim OEAC, abschließen. Die Vorlage des Versicherungsnachweises kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vorstand verlangt werden.


17. Sonstiges
Eine Platzbenützung über die Flugzeiten hinaus zum Zweck der Unterhaltung (z.B. Partys, Zeltlager oder ähnliches) ist untersagt bzw. muss sie vom Vorstand genehmigt werden. Müll und sonstige Abfälle, auch Zigarettenkippen, dürfen auf dem Flugplatz nicht deponiert werden. Bei Verstößen ist jedes Mitglied dazu angehalten, den Betreffenden darauf hinzuweisen bzw. sich an ein Vorstandsmitglied zu wenden. Es ist also sämtlicher Abfall vom Verursacher mitzunehmen.


18. Besucher
Jedes Mitglied ist verpflichtet, Gästen und Besuchern gegenüber freundlich und auskunftsbereit gegenüberzutreten, sowie auf eventuelle Gefahren aufmerksam zu machen – das betrifft speziell die Landeanflugszonen.


Herzlichen Dank, Holm und Rippenbruch!


Der Vorstand des MBC Erlauftal

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